Mit dem Schreiben vom 1. Dezember 2016 ersucht die Bezirkshauptmannschaft Tulln um Stellungnahme bezüglich des E-Mails von Herrn Ing. Gunther Hauser, G&G Hauser GesmbH vom 29. November 2016, insbesondere ob dadurch den im Gutachten vom 9. November 2016 genannten Erfordernissen vollständig entsprochen wird.
Befund:
Im Gutachten vom 11. Oktober 2016 wurde folgendes festgestellt:
„Nur unter der Voraussetzung, dass die im Projekt vorgesehenen Schutzmaßnahmen während der Bauphase und die im Landschaftskonzept angeführten Gestaltungselemente in Richtung der naturschutzfachlich sehr wertvollen Lebensraumtypen umgesetzt werden und die während der Betriebsphase erforderlichen Pflegemaßnahmen der Landschafts- elemente bzw. die Schutzmaßnahmen auf Dauer des Bestehens des Stupas regelmäßig und naturschutzfachlich sinngemäß durchgeführt werden, sind keine erheblichen Beein- trächtigungen auf die vor Ort vorkommenden Arten durch den Bau und den Alltagsbetrieb des Stupas zu erwarten. Veranstaltungen sind hier nicht inkludiert. Erheblichen Beein- trächtigungen können hier nicht ausgeschlossen werden.
Folgende Pflegemaßnahmen sind durchzuführen:
Dauerwiesen:
- Einsaat einer Wiesensaatgutmischung für Halbtrockenrasen unmittelbar (sobald es die Witterung erlaubt) nach dem Aufbringen des vor Ort vorhandenen Erdmaterial. - In den ersten (mindestens drei) Jahren zweimalige Mahd im Jahr (Mitte/ Ende Juli bzw. Anfang/ Mitte September). Entfernung des Mähguts - In späteren Jahren kann auf eine einmalige Mahd umgestellt werden. Entfernung des Mähguts - Einmalige Mahd auf den bestehenden Offenböschungen Mitte September, Entfernung des Mähguts. - Der freiliegende Felsen ist zu erhalten und die nähere Umgebung von Gehölzen frei zu halten, sodass keine Beschattung entsteht.
Gehölzflächen:
- Bei Ausfall Nachsetzen von Jungpflanzen in den ersten fünf Jahren - Naturschutzfachlich angepasste Pflege aller Gehölzflächen und Einzelbäume (Schnei- den der Gehölze außerhalb der Brutzeit; Belassen eines gewissen Anteils von Totholz; Schneidearbeiten so durchführen, dass die Durchgängigkeit und die durchschnittliche Höhe der Gehölzreihen erhalten bleibt,...). - Neophyten (Götterbaum, Robinie, Gemeiner Bocksdorn, Essigbaum, ;) noch als Jungpflanzen entfernen.“
Bezüglich Natura 2000 Gebiete wurde Folgendes festgehalten:
„Während der Bauphase und der Alltagsbetriebsphase sind keine Auswirkungen auf die Natura 2000 – Gebiete zu erwarten, da die Störwirkungen durch den Stupa während der Bauphase kurzfristig und im Alltagsbetrieb kleinräumig sind, und die Gebiete in zu großer Entfernung liegen. Mögliche Beeinträchtigungen sind nur während Veranstaltungen nicht auszuschließen, da hier Auswirkungen z. B. durch Licht und Lärm zu erwarten sind.“
Im Gutachten vom 9. November 2016 wurde dargelegt, dass die während der Bauphase vorgesehenen Schutzmaßnahmen und die im Landschaftskonzept enthaltenen Maßnah- men die Beeinträchtigungen weitgehend hintanhalten würden. Dieses Landschaftskonzept mit einem entsprechenden Plan hätte im Gutachten von DI Christian Schuhböck vom 22. Juli 2016 noch nicht berücksichtigt werden können. Somit würde das naturschutzfachliche Gutachten vom 11. Oktober 2016, ZI. BD2-N-104/069-2016 vollinhaltlich aufrecht bleiben.
Im E-Mail vom 29. November 2016 von Herrn Ing. Gunther Hauser, G&G Hauser GesmbH wird dargelegt, dass er mit dem Inhalt des Gutachtens vollinhaltlich einverstanden ist, und alles darangesetzt wird, sich daran zu halten und die Natur in diesem Gebiet zu schützen und zu erhalten.
Weiters wird angegeben, dass die Einsaat des Halbtrockenrasens bei geeigneter Witte- rung im Frühjahr 2017 vorgenommen wird. Für 3 Jahre wird die Mahd 2x jährlich im Juli und September erfolgen, in den folgenden Jahren wird die Mahd auf 1 x jährlich im Sep- tember reduziert.
An den offenen Böschungen wird die Mahd 1x jährlich im September erfolgen. Der im Gutachten angesprochene Felsen wird freigehalten und im näheren Umkreis werden keine Pflanzungen vorgenommen.
Bezüglich der Gehölzflächen wird festgehalten, dass, sollten die vorhandenen Gehölze während der ersten 5 Jahre ausfallen, diese umgehend nachgepflanzt werden. Die Pfle- geschnitte an den Gehölzen werden jährlich durch eine Fachfirma erfolgen (dies mittels Pflegevertrag). Die angesprochenen vorhandenen Neophyten werden im Frühjahr 2017 ebenfalls durch eine Fachfirma entfernt.
Im Hinblick auf Veranstaltungen wird angegeben, dass weder Lautsprecher noch Schein- werfer eingesetzt werden.
Stellungnahme:
Die angegeben Pflegemaßnahmen umreißen grob die im Gutachten angeführten Aspekte. Es wird aber dringend darauf hingewiesen, dass jegliche Pflegemaßnahmen immer mit naturschutzfachlichen Hintergedanken durchgeführt werden sollen. Darauf ist besonders bei den „jährlichen“ Pflegeschnitten der Gehölze zu achten. Die Fachfirma ist unbedingt vorher darauf hinzuweisen. Oftmals ist ein jährlicher Schnitt nicht erforderlich, nur bei ab- soluter Notwendigkeit ist dieser durchzuführen. Eine parkähnliche Landschaft ist zu vermeiden!
Bezüglich Veranstaltungen sind insbesondere Beeinträchtigungen durch erhöhte Lärm- bzw. Lichtauswirkungen zu erwarten. Das Nicht - Verwenden von Lautsprechern bzw. Scheinwerfern wirkt sich jedenfalls bedeutend positiv auf die Vermeidung dieser Auswirkungen aus. Da keine allgemeinen Vorhersagen für einzelne, größere Veranstaltungen möglich sind, sind hierzu auch keine generellen Aussagen möglich. Hierzu wären aber auch eigene Bewilligungen erforderlich.
Denen im Gutachten vom 11. Oktober 2016 und in Folge vom 9. November 2016 genann- ten Erfordernissen wurde vollständig entsprochen.
Mag. K i r t z Amtssachverständige für Naturschutz
Dieses Schriftstück wurde amtssigniert. Hinweise finden Sie unter: www.noe.gv.at/amtssignatur
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